Förderprogramme

Vom Bundesministerium der Wirtschaft, kurz BMWi, werden aktuell zahlreiche Förderprogramme angeboten, die der zunehmenden Digitalisierung des Geschäftsalltags als eine der größten Herausforderungen für kleine und mittelständische Unternehmungen (KMU) angemessen Rechnung tragen. Konkret werden für bestimmte Unternehmensgrößen Gelder zur Verfügung gestellt, die den Einsatz von Beratungsunternehmen finanziell erleichtern. Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Bundesländern ebenfalls Programme, die Hilfe – insbesondere für KMU – bieten, um Unternehmen und Beschäftigte dabei zu unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige ausgewählte Förderprogramme näher vor.

Potenzialberatung

Die Potentialberatung NRW unterstützt Unternehmen und Beschäftigte dabei, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potenziale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.

Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfond (ESF) die individuelle berufliche Weiterbildung, insbesondere von Zielgruppen mit niedrigem Einkommen (mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 20.000 EUR bzw. max. 40.000 EUR bei gemeinsam veranlagten Lebenspartnern) in Gestalt eines Prämiengutscheins, womit 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren (max. 500 EUR) übernommen werden. Die Prämiengutscheine sind für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig und  werden nach einem erfolgten Beratungsgespräch für Weiterbildungsträger, die die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen, über die Beratungsstellen ausgegeben.

Innovationsgutscheine

Das BMWi fördert externe Beratungsdienstleistungen zum Innovationsmanagement in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Begünstigt werden Unternehmen mit technologischem Potenzial und Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. EUR haben. Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.100 EUR förderfähig. Die Förderung erfolgt in zwei Leistungsstufen: 1. Potenzialanalyse (bis zu 8 Beratertage in einem Förderzeitraum von bis zu 3 Monaten) und 2. Vertiefungsberatung (bis zu 20 Beratertage in einem Förderzeitraum von bis zu 1 Jahr).

Förderung unternehm. Know-hows

Der Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in allen Entwicklungsphasen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) je nach Unternehmensalter oder -situation in drei Modulen: 1. neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung, 2. länger am Markt bestehende Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) sowie 3. Unternehmen in Schwierigkeiten zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der je nach Geltungsbereich (jeweiliges Bundesland) zwischen 50% und 90% der förderfähigen Ausgaben beträgt. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für Jungunternehmen 4.000 EUR und für Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR. Je Antragsteller können mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden.

Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen erhalten bis zu 10.000 EUR zu ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR. Der Fördersatz beträgt bis zu 50%. Eine Antragstellung erfolgt bei der WIBank.

Förderung der Digitalisierungsberatung

Beratungsprojekte für hessische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für bis zu 10 Tagewerke bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt 600 EUR je Tagewerk - in EFRE-Vorranggebieten  bis zu 650 EUR je Tagewerk. Also insgesamt maximal 6.000 EUR bzw. 6.500 EUR und max. 50% des Beratungshonorars. Für die Programme Hessen-PIUS, Beratungen zur Digitalisierung und Antragstellung in Innovationsprogrammen werden innerhalb von 3 Jahren zusammen max. 12.000 EUR (in EFRE-Vorranggebieten 13.000 EUR) Förderung gewährt.

Bildungsscheck NRW

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Arbeitsstätte in NRW haben, können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterschaft einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten. Das Unternehmen darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben. Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören. Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks erhalten, der/die einzelne Beschäftigte einen Bildungsscheck in diesem Zeitraum. Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck.  Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Auch individuelle Bildungsschecks für Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten und eine berufliche Weiterbildung beantragen können ausgegeben werden. Zielgruppen: Beschäftigte, Beschäftigte in Elternzeit, Berufsrückkehrende. Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.

I40KMU

Für diese Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird den KMU ein bundesweites Netz aus I 4.0-Testumgebungen zugänglich gemacht, um neu entwickelte digitalisierte Prozesse und Produkte, innovative Systemansätze und damit zusammenhängende vernetzte Geschäftsmodelle unter realistischen Bedingungen zu testen. Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der EU-Kommission. Die Förderhöhe beträgt zwischen 30% und 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von mindestens drei bis höchstens zwölf Monaten. Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 € pro Vorhaben und wird als anteiliger Zuschuss gewährt.